Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Verordnung, betreffend die Verrichtungen der Standesbeamten in bezug auf solche Militärpersonen der Kaiserlichen Marine, welche ihr Standquartier nicht innerhalb des Deutschen Reichs haben oder dasselbe nach eingetretener Mobilmachung verlassen haben, sowie in bezug auf alle Militärpersonen, welche sich auf den in Dienst gestellten Schiffen oder anderen Fahrzeugen der Kaiserlichen Marine befinden

Vom 20.02.1906.

Fundstelle: RGBl 1906, 359 (bei commons.wikimedia.org)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Geändert durch Verordnung über die Beurkundung der Sterbefälle von Militärpersonen. vom 18.5.1916, RGBl S. 405(unbekannt)Q772
Geändert durch Verordnung über die Anzeige von Sterbefällen bei der Kaiserlichen Marine15.02.1915Q1176

Sekundärnormen

Folgende Normen wurden aufgrund oder zur Ausführung der Norm erlassen:

NormvomVerweis
Bekanntmachung über die Zuständigkeit zur Beurkundung der Sterbefälle von Militärpersonen der Kaiserlichen Marine, die im Inland weder einen Wohnsitz gehabt haben, noch dort geboren sind23.05.1916N2723