Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Bekanntmachung, betreffend Ausnahmen von dem Verbote der Beschäftigung eigener Kinder unter zehn Jahren

Vom 20.12.1905.

Fundstelle: RGBl 1905, 775 (bei commons.wikimedia.org)


Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
Hebt aufBekanntmachung, betreffend Ausnahmen von den Vorschriften des § 12, § 13 Abs. 1 des Gesetzes über Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben vom 30. März 190317.12.1903N1527
Hebt aufBekanntmachung zur Abänderung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1903, betreffend Ausnahmen von den Vorschriften des § 12, § 13 Abs. 1 des Gesetzes über Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben vom 30. März 190311.07.1904N1553