Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Gesetz wegen Verwendung überschüssiger Reichseinnahmen zur Schuldentilgung

Vom 25.03.1899.

Fundstelle: RGBl 1899, 189 (bei commons.wikimedia.org)


Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ÄndertGesetz wegen Verwendung überschüssiger Reichseinnahmen zur Schuldentilgung31.03.1898N1227