Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Gesetz, betreffend den Servistarif und die Klasseneintheilung der Orte

Vom 26.07.1897.

Fundstelle: RGBl 1897, 619 (bei commons.wikimedia.org)


Materialien zur Gesetzgebung

TypVorgangQuelle (extern)
ReichstagsprotokollErste Beratungwww.reichstagsprotokolle.de
ReichstagsprotokollZweite Beratungwww.reichstagsprotokolle.de
ReichstagsprotokollZweite Beratungwww.reichstagsprotokolle.de
ReichstagsprotokollZweite Beratungwww.reichstagsprotokolle.de
ReichstagsprotokollZweite Beratungwww.reichstagsprotokolle.de
ReichstagsprotokollDritte Beratungwww.reichstagsprotokolle.de

Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Geändert durch Gesetz, betreffend den Servistarif und die Klasseneintheilung der Orte sowie Abänderung des Gesetzes über die Bewilligung von Wohnungsgeldzuschüssen07.07.1902N1474
Geändert durch Gesetz, betreffend den Servistarif und die Klasseneinteilung der Orte06.07.1904N1552

Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ÄndertGesetz, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes25.06.1868N55
ÄndertGesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes, vom 25. Juni 1868 in Baden25.06.1871N228
ÄndertGesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes vom 25. Juni 1868 im Königreiche Bayern09.02.1875N382
ÄndertGesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes vom 25. Juni 1868 in Württemberg09.02.1875N383
ModifiziertGesetz, betreffend den Servistarif und die Klasseneintheilung der Orte28.05.1887N794
Hebt aufVerordnung, betreffend eine Abänderung der Klasseneintheilung der Orte29.06.1888N862
Hebt aufVerordnung, betreffend die Klasseneintheilung einzelner Orte28.03.1892N978