Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Gesetz über die Abgaben von der Flößerei

Vom 01.06.1870.

Fundstelle: NBGBl 1870, 312 (bei reader.digitale-sammlungen.de)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Eingeführt in
Baden, Südhessen und Württemberg durch
Verfassung des Deutschen Bundes(unbekannt)R1
Eingeführt in
Bayern durch
Gesetz, betreffend die Einführung Norddeutscher Bundesgesetze in Bayern22.04.1871N172

Sekundärnormen

Folgende Normen wurden aufgrund oder zur Ausführung der Norm erlassen:

NormvomVerweis
Verordnung, betreffend die Ausführung des Gesetzes vom 1. Juni 1870 über die Abgaben von der Flößerei01.06.1870N119
Verordnung, betreffend die Ausführung des Gesetzes vom 1. Juni 1870 über die Abgaben von der Flößerei19.02.1871N166
Verordnung, betreffend die Ausführung des Gesetzes vom 1. Juni 1870 über die Abgaben von der Flößerei13.02.1874N341