Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1922

Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres und des Auswärtigen Amts sowie der Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung

Vom 22.07.1896.

Fundstelle: RGBl 1896, 668 (bei commons.wikimedia.org)