Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Bekanntmachung über die Höhe der Zinsen, die dem Gemeinvermögen der Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung gutzuschreiben sind, und über die Berechnung des Kapitalwerts der auf Grund des Vierten Buches der Reichsversicherungsordnung festgesetzten Renten

Vom 09.05.1912.

Fundstelle: RZBl 1912, 420 (nicht online)