Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1922

Bestimmungen über die Behandlung der gestundeten Zölle und Reichssteuern bei Kriegsgefahr

Vom 20.11.1910.

Fundstelle: RZBl 1910, 658 (nicht online)


Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
Hebt aufBestimmungen über die Behandlung der Zoll- und Steuerkredite, sowie der Steuervergütungs- und Berechtigungsscheine im Falle des Eintritts einer drohenden Kriegsgefahr18.07.1891N10393