Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923
Einfuhrscheinordnung
Vom 15.02.1906.
Fundstelle: RZBl 1906, 316 (nicht online)
Dieses Dokument enthält:
- Anweisung zur zollamtlichen Prüfung von Roggen- und Weizenmehl, welches mit dem Anspruch auf Erteilung eines Einfuhrscheins gemäß § 4 der Einfuhrscheinordnung zur Ausfuhr angemeldet wird
- Verzeichnis derjenigen Waren, für welche der Eingangszoll durch Einfuhrscheine beglichen werden kann
Änderungsgeschichte
Effekt | Norm | vom | Verweis |
Modifiziert durch | Änderung der Bestimmungen des § 4 der Einfuhrscheinordnung vom 1. Oktober 1909 ab für die Berechnung der Einfuhrscheine für Weizenmehl 1. Klasse | 30.07.1909 | N10909 |
Geändert durch | Änderungen der Einfuhrscheinordnung | 09.11.1911 | Q488 |