Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923
Schiffbau-Zollordnung
Vom 11.01.1906.
Fundstelle: RZBl 1906, 265 (nicht online)
Dieses Dokument enthält:
- Verzeichnis der als Schiffs-Ausrüstungsgegenstände - mit Ausnahme von Kajüt- und Küchengut - in Betracht kommenden Einrichtungsstücke, für welche Zollfreiheit insoweit bewilligt werden kann, als sie nach Menge und Beschaffenheit der Art, der Größe und dem Verwendungszwecke des Schiffes entsprechen
- Verzeichnis der metallenen Schiffs-Bestandteile und -Einrichtungsstücke, deren Verwendung im fertigen Schiffe sich im einzelnen nachweisen läßt, und der Zuschlagssätze zur Berechnung der zur Herstellung der Gegenstände erforderlichen Mengen an Rohstoffen
- Verzeichnis derjenigen ganz oder teilweise nicht metallenen Schiffs-Bestandteile und -Ausrüstungsgegenstände, deren Verwendung sich im einzelnen nachweisen läßt, nebst Angabe der zur Anfertigung dieser Gegenstände im Inlande für die Gewährung der Zollfreiheit in Betracht kommenden nicht metallenen Rohstoffe und Halberzeugnisse
- Nacheweisung der Höchstbeträge, bis zu denen für die beim Neubaue hölzerner Schiffe verwendeten nicht im einzelnen nachweisbaren Bestandteile aus Eisen Zollbefreiung bewilligt werden darf
Änderungsgeschichte
Effekt | Norm | vom | Verweis |
Geändert durch | Ergänzung und Abänderung der Schiffbau-Zollordnung | 29.05.1906 | Q487 |