Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923
Ausführungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetz vom 27. Mai 1896
Vom 09.07.1896.
Fundstelle: RZBl 1896, 231 (nicht online)
Dieses Dokument enthält:
- Anleitung für die Steuerstellen zur Untersuchung der Zuckerabläufe auf Invertzuckergehalt und zur Feststellung des Quotienten der weniger als 2 Prozent Inverzzucker enthaltenden Zuckerabläufe
- Anleitung für die Chemiker I. zur Feststellung des Quotienten der 2 Prozent oder mehr Invertzucker enthaltenden Zuckerabläufe und der auf Raffinosegehalt zu untersuchenden Zuckerabläufe, sowie II. zur Feststellung des Zuckergehalts raffinoseverdächtiger krystallisirter Zucker
- Anleitung zur Ausführung der Polarisation
- Bestimmungen über Steuervergütung und Ausfuhrzuschuß für zuckerhaltige Waaren etc.
- Anleitung zur Ermittelung des Zuckergehalts der zuckerhaltigen Fabrikate
- Zucker-Niederlage-Regulativ
- Bestimmungen über die Zuckerstatistik
Änderungsgeschichte
Effekt | Norm | vom | Verweis |
Geändert durch | Abänderung des § 70 der Ausführungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetze | 24.05.1897 | Q307 |
Geändert durch | Abänderung der Ausführungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetz in Bezug auf kondensirte Milch | 08.11.1897 | N10530 |