Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Gesetz, betreffend die Anwendung der für die Einfuhr nach Deutschland vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen gegenüber Rumänien und Spanien

Vom 23.03.1893.

Fundstelle: RGBl 1893, 96 (bei www.digitale-sammlungen.de)


Sekundärnormen

Folgende Normen wurden aufgrund oder zur Ausführung der Norm erlassen:

NormvomVerweis
Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen auf die spanischen Boden- und Industrie-Erzeugnisse25.03.1893N1029
Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der vertragsmäßig für die Nummern 9 a, ba, bb, by, be, c, da, e (Mais) und f (gemalzte Gerste) des deutschen Zolltarifs bestehenden Zollsätze auf die rumänischen Erzeugnisse25.03.1893N1028
Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen auf die spanischen Boden- und Industrie-Erzeugnisse28.05.1893N1041
Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der vertragsmäßig für die Nummern 9 a, ba, bb, by, be, c, da, e (Mais) und f (gemalzte Gerste) des deutschen Zolltarifs bestehenden Zollsätze auf die rumänischen Erzeugnisse29.06.1893N1044
Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen auf die spanischen Boden- und Industrie-Erzeugnisse27.09.1893N1057
Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen auf die spanischen Boden- und Industrie-Erzeugnisse28.10.1893N1058