Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923
Bekanntmachung, betreffend den von der Krankenkasse in der Zeit von der fünften bis zur dreizehnten Woche nach dem Unfall zu leistenden, seitens des Betriebsunternehmer zu erstattenden Mehrbetrag an Krankengeld (§ 5 Absatz 9 des Unfallversicherungsgesetzes)
Vom 30.09.1885.
Fundstelle: RZBl 1885, 481 (bei www.digitale-sammlungen.de)