Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Reglement über die Benutzung der innerhalb des deutschen Reichs-Telegraphen-Gebietes gelegenen Eisenbahn-Telegraphen zur Beförderung solcher Depeschen, welche nicht den Eisenbahndienst betreffen

Vom 11.05.1873.

Fundstelle: RZBl 1873, 177 (bei reader.digitale-sammlungen.de)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Aufgehoben durch Reglement über die Benutzung der innerhalb des deutschen Reichs-Telegraphengebiets gelegenen Eisenbahn-Telegraphen zur Beförderung solcher Telegramme, welche nicht den Eisenbahndienst betreffen08.03.1876N10064