Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1922

Rechtsnormen des Norddeutschen Bundes / Deutschen Reiches

Anleihen
DatumTitelVerweis
01.06.1867Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltung des Reichsheeres und für die Vervollständigung des deutschen Eisenbahnnetzes im Interesse der LandesverteidigungN797
09.11.1867Gesetz, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes zum Zwecke der Erweiterung der Bundes-Kriegsmarine und der Herstellung der KüstenverteidigungN19
19.06.1868Gesetz, betreffend die Verwaltung der nach Maaßgabe des Gesetzes vom 9. November 1867 aufzunehmenden BundesanleiheN40
04.07.1868Allerhöchster Erlaß, betreffend die in Gemäßheit des Gesetzes vom 9. November 1867 genehmigte Ausgabe von verzinslichen SchatzanweisungenN49
15.03.1869Allerhöchster Erlaß, betreffend die in Gemäßheit des Gesetzes vom 9. November 1867 genehmigte Ausgabe von verzinslichen SchatzanweisungenN62
20.03.1869Gesetz wegen Abänderung des Gesetzes vom 9. November 1867, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes zum Zwecke der Erweiterung der Bundes-Kriegsmarine und der Herstellung der KüstenverteidigungN65
24.05.1869Allerhöchster Erlaß, betreffend die in Gemäßheit des Gesetzes vom 9. November 1867 genehmigte Ausgabe von verzinslichen Schatzanweisungen im Betrage von 4,248,900 ThalernN75
04.12.1869Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 5,500,000 ThalernN98
06.02.1870Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 7,200,000 ThalernN102
21.07.1870Gesetz, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf der Militair- und MarineverwaltungN139
24.07.1870Allerhöchster Erlaß, betreffend die in Gemäßheit des Gesetzes vom 21. Juli 1870 zur Deckung des außerordentlichen Geldbedarfs der Militair- und Marineverwaltung aufzunehmende AnleiheN148
30.09.1870Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 6,500,000 ThalernN153
18.10.1870Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 3,700,000 ThalernN154
29.11.1870Gesetz, betreffend den ferneren Geldbedarf für die KriegsführungN157
10.01.1871Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 1,971,600 ThalernN161
27.01.1871Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erhöhung des auf Grund des Gesetzes vom 21. Juli 1870 durch eine Anleihe zu beschaffenden Betrages von 80 auf 105 Millionen ThalerN164
29.01.1871Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 2,020,900 ThalernN165
20.03.1871Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 3,700,000 ThalernN174
26.04.1871Gesetz, betreffend die Beschaffung weiterer Geldmittel zur Bestreitung der durch den Krieg veranlaßten außerordentlichen AusgabenN173
01.10.1871Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Gesammtbetrage von 4,971,600 Thalern zum Zwecke der Erweiterung der Bundes-Kriegsmarine und der Herstellung der KüstenvertheidigungN213
28.10.1871Gesetz, betreffend die Zurückzahlung der auf Grund des Gesetzes vom 21. Juli 1870 aufgenommenen fünfprozentigen AnleiheN215
12.11.1871Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 2,020,900 ThalernN223
22.11.1871Gesetz, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf für die Reichs-Eisenbahnen in Elsaß-LothringenN225
25.12.1871Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 3,700,000 ThalernN240
15.06.1872Gesetz, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf für die Reichseisenbahnen in Elsaß-LothringenN266
27.01.1875Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine- und der TelegraphenverwaltungN380
03.01.1876Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der TelegraphenverwaltungN424
03.01.1877Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Post- und TelegraphenverwaltungN456
10.05.1877Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen der Post und Telegraphen, der Marine und des ReichsheeresN471
14.06.1877Erlaß, betreffend die Aufnahme einer AnleiheN480
29.04.1878Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen der Post und Telegraphen, der Marine, des Reichsheeres und zur Durchführung der MünzreformN495
12.06.1878Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltung des ReichsheeresN507
14.06.1878Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer verzinslichen Anleihe im Betrage von 97 484 865 MarkN509
30.03.1879Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen der Post und Telegraphen, der Marine, des Reichsheeres und zur Durchführung der MünzreformN532
13.06.1879Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer verzinslichen Anleihe im Betrage von 68 021 071 MarkN541
26.03.1880Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen der Post und Telegraphen, der Marine und des ReichsheeresN585
13.10.1880Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer AnleiheN598
28.03.1881Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen der Post und Telegraphen, der Marine und des ReichsheeresN608
25.04.1881Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausführung des Gesetzes wegen Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen der Post und Telegraphen, der Marine und des ReichsheeresN611
24.05.1881Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für die Reichseisenbahnen in Elsaß-LothringenN612
12.12.1881Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erhöhung der in Gemäßheit des Allerhöchsten Erlasses vom 25. April d. J. aufzunehmenden AnleiheN631
15.02.1882Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichseisenbahnen, sowie zur Erhöhung des Betriebsfonds der ReichskasseN636
26.06.1882Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe auf Grund des Gesetzes vom 15. Februar 1882N645
02.03.1883Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der ReichseisenbahnenN651
02.07.1883Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der ReichseisenbahnenN658
29.09.1884Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe auf Grund der Gesetze vom 16. Februar 1882, vom 2. Juli 1883 und vom 12. April 1884N704
16.03.1885Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der ReichseisenbahnenN721
30.03.1885Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe auf Grund der Gesetze vom 16. Februar 1882 und vom 16. März 1885N725
08.03.1886Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der ReichseisenbahnenN744
04.06.1886Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abänderung des Zinsfußes für die auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 30. März 1885 aufzunehmende ReichsanleiheN772
18.12.1886Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe auf Grund der Gesetze vom 16. Februar 1882, vom 31. März 1885 und vom 8. März 1886N777
30.03.1887Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichseisenbahnen, sowie zur vorläufigen Deckung der aus dem Reichsfestungsbaufonds entnommenen VorschüsseN791
16.06.1887Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe auf Grund der Gesetze vom 16. Februar 1882, vom 31. März 1885, vom 16. März 1886 und vom 1. Juni 1887N803
20.02.1888Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltung des ReichsheeresN831
05.03.1888Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe auf Grund des Gesetzes vom 20. Februar 1888N836
26.03.1888Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine, der Reichseisenbahnen und der Post und Telegraphen, sowie zur vorläufigen Deckung der aus dem Reichsfestungsbaufonds entnommenen VorschüsseN841
17.12.1888Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erhöhung der in Gemäßheit des Allerhöchsten Erlasses vom 5. März d. J. aufzunehmenden AnleiheN872
04.03.1889Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der ReichseisenbahnenN880
27.03.1889Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltung des ReichsheeresN884
07.09.1889Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe auf Grund der Gesetze vom 16. Februar 1882, 31. März 1885, 16. März 1886, 4. März 1889 und 27. März 1889N895
01.02.1890Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine, der Reichseisenbahnen und der Post und TelegraphenN904
17.03.1890Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe auf Grund der Gesetze vom 16. Februar 1882, vom 16. März 1886 und vom 1. Februar 1890N907
05.07.1890Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres und der Post und TelegraphenN916
15.09.1890Allerhöchster Erlaß, betreffend die Festsetzung des Zinsfußes für die zufolge der Allerhöchsten Erlasse vom 17. Dezember 1888, 7. September 1889 und 17. März 1890 noch zu begebenden AnleihebeträgeN923
22.01.1891Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe auf Grund des Gesetzes vom 5. Juli 1890N932
09.02.1891Allerhöchster Erlaß, betreffend die Zinstermine für die zufolge der Allerhöchsten Erlasse vom 7. September 1889, 17. März 1890, 17. September 1890 und 22. Januar 1891 noch zu begebenden AnleihebeträgeN933
22.03.1891Gesetz, betreffend die Feststellung eines vierten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1890/91N939
22.03.1891Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine, der Reichseisenbahnen und der Post und TelegraphenN938
01.06.1891Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres und der Post und TelegraphenN952
22.01.1892Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe auf Grund der Gesetze vom 16. Februar 1882, vom 16. März 1886, vom 22. März 1891 und vom 1. Juni 1891N968
30.03.1892Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der ReichseisenbahnenN980
20.04.1892Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe auf Grund der Gesetze vom 16. Februar 1882, 16. März 1886, 22. Februar 1892, 30. März 1892 und 10. April 1892N986
26.03.1893Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichseisenbahnen, sowie zur Erhöhung des Betriebsfonds der ReichskasseN1025
01.04.1893Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe auf Grund der Gesetze vom 16. März 1886 und 26. März 1893N1032
23.07.1893Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltung des ReichsheeresN1051
18.03.1894Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der ReichseisenbahnenN1064
15.04.1894Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe auf Grund der Gesetze vom 16. März 1886, 23. Juli 1893 und 18. März 1894N1070
29.03.1895Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der ReichseisenbahnenN1093
29.03.1896Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der ReichseisenbahnenN1140
22.07.1896Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres und des Auswärtigen Amts sowie der Reichs-Post- und TelegraphenverwaltungN1155
05.09.1896Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe auf Grund der Gesetze vom 16. März 1886, 29. März 1895 und 29. März 1896N1164
08.03.1897Gesetz, betreffend die Kündigung und Umwandlung der vierprozentigen ReichsanleiheN1179
31.03.1897Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der ReichseisenbahnenN1182
30.06.1897Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltung des ReichsheeresN1200
31.03.1898Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltngen des Reichsheeres, der Marine und der ReichseisenbahnenN1226
25.03.1899Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der ReichseisenbahnenN1289
01.07.1899Gesetz, betreffend die Aufnahme einer AnleiheN1309
18.02.1901Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe auf Grund der Gesetze vom 25. März 1899 und 1. Juli 1899N1406
22.10.1918Bekanntmachung über die Zinsscheine der ReichskriegsanleihenN3568
17.08.1919Gesetz, betreffend die vorübergehende Verstärkung der ordentlichen Betriebsmittel der Reichshauptkasse für das Rechnungsjahr 1919N3906
29.08.1919Gesetz, betreffend einen Anleihekredit für das Rechnungsjahr 1919 sowie die Ausgabe von Inhaberpapieren mit PrämienN3916
26.06.1921Gesetz über die Ausgabe von Schuldverschreibungen zur Ausführung des Zahlungsplans der Reparationskommission vom 5. Mai 1921 für die Sicherstellung und Erledigung der Reparationsverpflichtung Deutschlands nach Artikel 231 bis 233 des Vertrags von Versailles vom 28. Juni 1919N4674
08.04.1922Gesetz über Änderungen im FinanzwesenN4876
20.07.1922Gesetz über die ZwangsanleiheN4968
04.01.1923Verordnung über die Steuerkurse und Steuerwerte von Wertpapieren für die erste Veranlagung zur Vermögensteuer und für die Veranlagung zur ZwangsanleiheN5150
02.03.1923Gesetz über die Ausgabe von DollarschatzanweisungenN5189