Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Vereinbarung zwischen der Deutschen Regierung und der Reparationskommission über die Ausführung der im Friedensvertrag übernommenen Sachleistungen gegenüber denjenigen Regierungen, die dieser Vereinbarung beitreten

Vom 02.06.1922.

Fundstelle: RGBl II 1922, 638 (bei alex.onb.ac.at)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Geändert durch Änderung von Punkt V der Anlage D zur Vereinbarung zwischen der Deutschen Regierung und der Reparationskommission über die Ausführung der im Friedensvertrag übernommenen Sachleistungen gegenüber denjenigen Regierungen, die dieser Vereinbarung beitreten, vom 2. Juni 192208.09.1922Q2587