Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Großbritannien über die gegenseitige Auslieferung von Verbrechern zwischen den deutschen Schutzgebieten und gewissen britischen Protektoraten

Vom 30.01.1911.

Fundstelle: RGBl 1911, 175 (bei commons.wikimedia.org)