Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1922

Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden über die Auslieferung der Verbrecher zwischen den Deutschen Schutzgebieten, sowie den sonst von Deutschland abhängigen Gebieten und dem Gebiete der Niederlande, sowie den Niederländischen Kolonien und auswärtigen Besitzungen

Vom 21.09.1897.

Fundstelle: RGBl 1897, 747 (bei commons.wikimedia.org)