Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923
Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Königreiche der Niederlande über die Unterhaltung des Leuchtfeuers auf Borkum sowie über die Betonnung, Bebakung und Beleuchtung der Fahrstraßen der Unterems und ihrer Mündungen
Vom 16.10.1896.
Fundstelle: RGBl 1897, 603 (bei commons.wikimedia.org)