Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Uebereinkommen zwischen dem Reich und Rußland, betreffend die gegenseitige Uebernahme früherer Angehöriger der beiden Länder

Vom 10.02.1894.

Fundstelle: RZBl 1894, 81 (bei www.digitale-sammlungen.de)