Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Belgien, betreffend den gegenseitigen Austausch von kleinen Packeten und von Geldsendungen

Vom 26.03.1868.

Fundstelle: NBGBl 1868, 205 (bei reader.digitale-sammlungen.de)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Modifiziert durch Additional-Vertrag zu dem zwischen dem Norddeutschen Bunde und Belgien unterm 26. März 1868 abgeschlossenen Vertrage, betreffend den gegenseitigen Austausch von kleinen Packeten und von Geldsendungen22.11.1874A134